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Hier ein paar Tipps für euren Ferienjob

Wie kommt man zu einer Ferienarbeit?

Am besten funktioniert die Suche nach einem Ferienjob über Mutter, Vater, Onkel, Tante, Bekannte. Es kann auch lohnen, beim örtlichen Arbeitsamt nachzufragen oder im Anzeigeteil der Tagespresse zu suchen. In Universitäten und Hochschulen hängen an den schwarzen Brettern häufig Arbeitsangebote. Das sind zwar meist Nebenjobs für Studenten. Der eine oder andere eignet sich hin und wieder auch als Ferienarbeit. Wer konkrete Vorstellungen hat, sollte sich gezielt bei der Firma seiner Wahl bewerben. Last but not least hilft auch die Suche in den verschiedenen Jobbörsen. Auf www.yougend.com findet Ihr eine ganze Seite davon.

 

Aktuelle Ferienjobangebote
unter www.gelegenheitsjobs.de  

Wer gerne mit Kindern umgeht, sollte hier sein Glück versuchen.  www.babysitter.de

Suche nach Regionen (PLZ-Bereiche)
www.ferienjobs4you.de

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, sind bei der Ausübung eines Ferienjobs zwei Dinge zu berücksichtigen:

die Kinderarbeitschutzverordnung und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) listet die Beschäftigungen auf, die von Kindern über 13 Jahre ausgeübt werden dürfen. Generell gilt nämlich für diese Altersgruppe ein Beschäftigungsverbot.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gibt an, wie lange ihr ab dem vollendeten 15. Lebensjahr arbeiten dürft: es regelt die Stunden bzw. Wochenzahl, die Uhrzeit und die Pausen. Genau wie bei der Kinderschutzverordnung gibt es Beschäftigungsbeschränkungen. Für diejenigen, die sich in der Lehre befinden und zwischen 15-18 Jahre sind, gelten ebenfalls Arbeitsschutzbestimmungen.

Besonderer Schutz für Schüler
Damit Jugendliche als Heranwachsende in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt werden, regelt das Jungendarbeitsschutzgesetz die Art und Weise der erlaubten Tätigkeiten. So dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, die keine gesundheitlichen Gefahren beinhalten und die das Leistungsvermögen nicht übersteigen. Akkordarbeit oder Beschäftigungen, bei denen ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden kann, sind genauso passé wie Tätigkeiten, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe oder Lärm, Strahlen und Erschütterungen einhergehen. Außerdem verboten: Jobs, in denen die Schüler mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen sowie Krankheitserregern in Berührung kommen.


Was nicht erlaubt ist

Beispiele für Tätigkeiten, die von Schülern (15 bis 18 Jahre) nicht ausgeführt werden dürfen:

  • Beschäftigung an Säge-, Hobel-, Fräs-, Hack-, Spalt- und Spanschneidemaschinen und Pressen
  • Schweißarbeiten
  • Führen von Fahrzeugen aller Art und Kranen
  • Bedienung von Hebezeugen und Zentrifugen
  • Arbeit in Kühl- und Nassräumen, z.B. in Brauereien und auf Schlachthöfen
  • Heben und Tragen schwerer Lasten
  • Beschäftigung in medizinischen Einrichtungen, wo erhöhte Infektionsgefahr besteht
  • bestimmte Arbeiten an Tankstellen
    (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz Sachsen-Anhalt)

 

Unfallversicherung
Jugendliche, die einen Ferienjob antreten, sind automatisch über den Betrieb versichert. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, wird der Schaden über die gesetzliche Versicherung des Arbeitgebers reguliert. Weitere Infos zur Bezahlung und gesetzlichen Regelungen (Versicherungen) - von Schülern selbst zusammengetragen - findet ihr unter schuelerjobs.de

Sozialversicherungspflicht
In der Regel müssen Schüler, die einer Ferienarbeit nachgehen, keine Beiträge an die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Schüler sind meistens über ihre Eltern kranken- und pflegeversichert. Wer also nur einen Ferienjob erledigt und sonst nicht neben der Schule arbeiten geht, der darf seinen Verdienst ohne Sozialabzüge einstreichen. Sozialabgabenfrei bleibt der Arbeitslohn auch dann noch, wenn ein Schüler zwar einen Dauerjob hat, er aber nicht mehr als 15 Wochenstunden arbeitet und unterm Strich nicht mehr als 325 Euro pro Monat herausspringen.
Achtung: Schließt sich an die Ferienarbeit eine Ausbildung an, dann ist der Jugendliche auch schon während des Ferienjobs versicherungspflichtig.

Lohnsteuer
Wer einen Ferienjob antreten will, braucht eine Lohnsteuerkarte. Sie wird vom zuständigen Bürgerbüro oder Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Er zieht am Ende die fällige Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag vom Verdienst ab. Schüler sollten sich nach ihrem Ferienjob die Lohnsteuerkarte zurückgeben lassen. Am Ende des Kalenderjahres können sie sich die Steuern in der Regel vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung dafür ist eine Veranlagung zur Einkommensteuer. Anträge gibts beim Finanzamt. (Quelle: mdr ratgeber job-karriere)



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