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Weimar. (tlz) Eine lebendige Demokratie lebt vom Engagement der Bürger. Und wer über künftiges Engagement reden will, wer Demokratie auf Dauer sichern will, muss auf die jungen Menschen zählen können. Die überwiegende Mehrheit der jungen Generation in Thüringen hält die Demokratie für eine gute Staatsform. Zugleich ist das Vertrauen in Parteien rückläufig. | Politik mit und für junge Menschen steht am Wendepunkt: Entweder die Belange junger Menschen werden verstärkt in die Politik geholt und die jungen Menschen werden an Entscheidungen frühzeitig beteiligt. Oder aber das Vertrauen in die jetzige Staatsform schwindet. Politik kann sich auf junge Menschen verlassen: Sie sind in hohem Maße politisch interessiert und sozial engagiert. Ihr Interesse und Engagement ist ernsthaft durch Politik zu nutzen, da Entscheidungen, die heute gefällt werden, die Zukunft junger Menschen betreffen. Die Entscheider im Lande würden diese Aussage sofort unterschrei-ben, ist der Landesjugendring sicher. Er sagt aber auch: In Wirklichkeit tun sich Parteien, Politiker, aber auch Beamte und Staatsangestellte schwer damit, ihre Entscheidungsrechte mit jungen Menschen zu teilen. Kennzeichen dafür ist, dass es keinen gesellschaftlichen Konsens gibt, wie junge Menschen in geeigneter Weise beteiligt werden können.
Ehrlicher Umgang ist entscheidend
Der Landesjugendring macht klare Forderungen auf, die die TLZ hier dokumentiert:
. Kinder und Jugendliche müssen an allen Entscheidungen, ihr Umfeld und ihre Zukunft betreffend, beteiligt werden.
. Die Beteiligungsbereitschaft ist von der Wirksamkeit der Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten abhängig.
. Partizipation junger Menschen in politischen Prozessen benötigt politische Akzeptanz und Ehrlichkeit, gleichberechtigte Diskussion und gleichgewichtige Entscheidungsmacht. Dies setzt vor allem Einsicht in die Hintergründe, Zusammenhänge und Folgen von Entscheidungen voraus wie auch die Vermittlung entsprechender Fähigkeiten.
. Strukturen der Vertretungsdemokratie müssen auf das Engagement junger Menschen reagieren, Abläufe transparent gestalten, Entscheidungen und Wirkungen zeitnah ermöglichen.
Jugendhilfe ist keine Einbahnstraße, sondern bedeutet Querschnittspolitik. Daher fordert das Kinder- und Jugendhilfegesetz, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Dies ist im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, aber auch im Bereich der übertragenen Aufgaben wie Freizeit, Infrastruktur, Schulnetzplanung und Verkehr kaum ausgeprägt. Der Landesjugendring tritt dafür ein, dass die Mitwirkung und Mitbestimmung junger Menschen ausgebaut wird.
Nicht länger über die Köpfe hinweg
Ebenso sieht das Gesetz die direkte Beteiligung junger Menschen in der Jugendhilfe selbst vor, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung. Festzustellen ist, dass in der Jugendhilfeplanung eine direkte Beteiligung junger Menschen kaum erfolgt, und wenn, dann nur durch eine Bedürfnisabfrage. Am notwendigen Aushandlungsprozess sind Kinder und Jugendliche nicht direkt beteiligt. Auch Jugendhilfeplanung muss sich diesbezüglich verändern. Das erfordert eine Qualifizierung der Jugendhilfeplanung dahingehend, dass mit jungen Menschen Entscheidungsphasen kommuniziert und moderiert werden. Hierfür sind altersgerechte Methoden zu entwickeln, die dafür notwendigen Mittel bereit zu stellen und handelnde Personen zu qualifizieren.
Der Jugendhilfeausschuss ist dabei ein wesentliches Instrument der Entscheidungsfindung. In Thüringen wird er jedoch in seiner Ausübung, wie durch die Befangenheitsbestimmungen der Thüringer Kommunalordnung (Ausschluss von handelnden Personen bei unmittelbarer Betroffenheit), behindert oder im Rahmen seiner Öffentlichkeitswirksamkeit (Aus-schluss der Öffentlichkeit bei Vorberatung von Entscheidungen im Stadtrat/Kreistag) begrenzt, erklärt der Landesjugendring.
Die Mitbestimmung und Mitverantwortung von Schülervertretungen ist gesetzlich geregelt. Sie findet jedoch in den Prozessen der Schulprofil-Entwicklung kaum statt. Eine entsprechende Einbindung in die Schulnetzplanung ist nicht gegeben, hat der Landesjugendring festgestellt.
Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland müssen gerade diejenigen an Wahlen teilnehmen können, die unter den Bedingungen leben werden, welche die heute überwiegend ältere Generation schafft. Offensichtlich wird diese Frage unterschiedlich durch Parteien bewertet, wie an der Novelle der Kommunalverfassung zur Wahlalterabsenkung deutlich geworden ist. Der Vorschlag des Landesjugendrings, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre herabzusetzen, hatte bisher keinen Erfolg; für die Landesebene wurde es noch nicht einmal durch die Landtagsfraktionen diskutiert. Weitere Vorschläge der Landtagsfraktionen von SPD und PDS zu konkreten Maßnahmen einer demokratischen Mitwirkung junger Menschen blieben in den Ausschüssen stecken oder wurden abgelehnt, beklagt der Landesjugendring.
Chancen wurden in den zurückliegenden Jahren diesbezüglich vertan; oftmals mit Argumenten, die die Kompetenz Jugendlicher durch Parteien in Frage stellen. Der Landesjugendring ist der Auffassung, dass junge Menschen mit ihren zum Teil sehr unkonventionellen Ideen erfrischend sein können, wenn sie als gleichberechtigter und nicht zu vereinnahmender Teil in den Gestaltungsprozess einbezogen, in ihren Partizipationsmöglichkeiten gefördert werden und in diesem Prozess gleiche Rechte, aber auch Pflichten wie die Erwachsenen haben.
Was spricht gegen Einwohner-Antrag?
Die Kommunalordnung sieht zurzeit für Bürger (das heißt für Menschen ab 18 Jahre) einen Bürgerantrag vor. Jugendliche unter 18 können also keine Anträge an den Gemeinde- oder Stadtrat stellen. Der Landesjugendring ist jedoch der Auffassung, dass zumindest Jugendlichen das Recht auf Antragstellung eingeräumt werden muss. Dieses zu ermöglichen bedeutet die Einführung eines Einwohnerantrags ab 14 Jahren.
Daher fordert der Landesjugendring für Thüringen:
. die Einführung des aktiven und passiven Wahlalters bei Kommunalwahlen ab 16 Jahre; . die Einführung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen ab 16 Jahren; . die Änderung der Kommunalverfassung mit dem Ziel, dass Gemeinden junge Menschen bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen, ihr Umfeld und ihre Zukunft berühren, verpflichtend zu beteiligen haben und dies nachzuweisen ist; . jungen Menschen ein Petitionsrecht einzuräumen; . den "Einwohner-Antrag" ab 14 Jahren einzuführen; . den Ausschluss der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen auf die Wahrung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses von Personen zu begrenzen; . die Befangenheitsregelung der Kommunalordnung für den Jugendhilfeausschuss nicht anzuwenden; . die Einführung einer "Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung" bei kommunalen Entscheidungsprozessen; . die Schaffung von verbindlichen Standards der frühzeitigen, umfassenden und altersgerechten Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Verbänden sowie Organisationen an der Jugendhilfe- und Jugendförderplanung; . die Schaffung von verbindlichen Standards des Ablaufs und der Fristen der Jugendförderplanung mit öffentlicher Auslegung, Recht auf Einwendungen und Anregungen, Abwägung und begründete schriftliche Antwort; . die Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes mit dem Ziel der Festlegung verbindlicher Standards für das Verfahren in der Jugendförderplanung; . die Stärkung der Elemente der direkten Demokratie durch deutliche Absenkung der prozentualen Quoten auf kommunaler Ebene.
Deshalb fordert der Landesjugendring Thüringen von der Landesregierung, sich im Bundesrat einzusetzen für:
. die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und -entscheiden sowie deren Verankerung im Grundgesetz; . die Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre.
Jugendliche nehmen heute eine stärker pragmatische Haltung ein. Sie wollen praktische Probleme in Angriff nehmen, die aus ihrer Sicht mit persönlichen Chancen verbunden sind, so der Landesjugendring.
Das Ehrenamt in der Jugendarbeit fördern
Kinder- und Jugendverbände sowie Vereine sind für ehrenamtliches Engagement junger Menschen wichtige Organisationsformen, die ihnen umfassendes Lernen institutioneller Zusammenhänge und Funktionsweisen in und an der Praxis des Jugendverbandes ermöglichen. Es ist wichtig, dass auch weiterhin Politik ehrenamtliches Engagement durch vielfältige Förderung unterstützt. Die Freistellungsregelung für Jugendleiter ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, obwohl sich die Wirksamkeit in der Praxis noch beweisen muss. Der Landesjugendring betont, dass die gesellschaftliche Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements noch verbessert werden muss. Mittelkürzungen in diesem Bereich sind das falsche Signal, heißt es dort. Deshalb fordert der Landesjugendring für Thüringen:
. die Förderung eines gesellschaftlichen und politischen Klimas, das junge Menschen zu freiwilligem Engagement ermutigt und in ihrer Arbeit unterstützt; . die Verbesserung der öffentlichen Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements Jugendlicher durch geeignete Kampagnen, öffentliche Würdigung und ähnliche Aktivitäten; . die Erhöhung der Mittel für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements; . die Unterrichtsfreistellung von Schülern für ehrenamtliche Aktivitäten und die Einbeziehung der dadurch erworbenen speziellen Erfahrungen und Kenntnisse in den Unterricht.
Peter Weise als Landesgeschäftsführer des Landesjugendrings erklärt: "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen heißt, sie in allen Lebensbereichen in sie betreffende Entscheidungen und Abläufe einzubeziehen. Insbesondere fordern wir das ein im ,Regierungsprogramm Kinder und Jugendliche´ durch die Kommune, die Schule und nicht zuletzt durch die Jugendverbandsarbeit selbst."
Bei Verkehrsplanung Beteiligung sichern
Weise weiter: "Auch wenn das Kinder- und Jugendhilfegesetz die Forderung enthält, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen, ist dies doch im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, aber auch im Bereich der übertragenen Aufgaben wie im Bereich Freizeit, Infrastruktur, Schulnetzplanung, Verkehr kaum ausgeprägt." Besonders in diesen Bereichen müssten Rahmenbedingungen und Regularien gestaltet werden, die eine tatsächliche Beteiligung nachvollziehbar ermöglichen. "Im Konkreten kann das ganz unterschiedlich aussehen, beispielsweise könnten für Genehmigungsverfahren Deckblätter eingeführt werden, auf denen die Art und Weise der Beteiligung sowie die Namen der angesprochenen Kinder und Jugendlichen beziehungsweise deren Legitimation festgehalten ist. Ohne diesen Zusatz dürften Genehmigungen nicht erteilt werden", macht Weise einen Vorschlag für die Praxis. "Vorstellbar ist dies bei der Verkehrs- und der Radwegeplanung, bei Spielplätzen und kommunalen Grünbereichen sowie für das Umfeld von Schule", so der Landesgeschäftsführer des Landesjugendrings zur Absicht, Beteiligung zu institutionalisieren.
14.05.2004
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