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Landtag 3./4.Wahlperiode

Der Thüringer Landtag ist gemäß der Verfassung des Freistaat Thüringens "das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung" (Art. 48, Abs. 2 der Landesverfassung). Durch seine Gesetzgebung ist der Landtag ein Ort politischer Gestaltung und ein Forum demokratischer Willensbildung.

 

Der Landtag steht im Zentrum der Landespolitik und kontrolliert die Landesregierung.


Jeder Abgeordneter hat das Recht, im Landtag das Wort zu ergreifen, Anfragen und Anträge zu stellen.


Gesetzentwürfe können durch die Landesregierung, aus der Mitte des Landtags oder im Wege des Volksbegehrens eingebracht werden (Artikel 81 der Landesverfassung). Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Landtags stehen einer Fraktion oder mindestens zehn Abgeordneten zu. In der Regel finden über Gesetzesvorlagen im Plenum des Landtags zwei Beratungen (Lesungen) statt.


Da viele Gesetze, Anfragen und Anträge auch jugendpolitische Dimensionen haben, werden auf dieser Seite aktuelle Dokumente aus dem Thüringer Landtag aufgeführt.


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